Hier erhaltet ihr Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Anmeldung und Teilnahme an den Freienfelser Ritterspielen. ACHTUNG: Bitte lest die Regularien vor der Anmeldung aufmerksam und vollständig durch.
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Für alle Teilnehmer gilt
- Den Anweisungen von Vorstand, Sicherheitsteam und Helfern ist Folge zu leisten.
- Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
- Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Die Natur und insbesondere die Uferbereiche der Weil sind zu schützen.
- Verstöße gegen die Regularien können zum Platzverweis oder zum Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen führen.
- Mit der Anmeldung wird der Verwendung von Bild- und Videoaufnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zugestimmt.
FAQ für Lagernde
Wie melde ich mein Lager an?
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online. Nach der Zusage wird der Unkostenbeitrag fällig. Erst mit Zahlung wird die Zusage verbindlich.
Was kostet die Teilnahme?
Jeder Teilnehmer ab 16 Jahren zahlt einen Unkostenbeitrag von 25 €.
Müssen alle Teilnehmer angemeldet werden und wie erfolgt die Anmeldung?
Ja. Alle Personen und Fahrzeuge müssen vorab namentlich angemeldet werden. Nach der Bezahlung des Unkostenbeitrages für die gesamte Gruppe wird ein link versendet, über den sich jeder Teilnehmer selber für seine Gruppe anmelden kann. Der link wird dem Gruppenanmelder zugeschickt, der ihn dann an seine Lagerteilnehmenden weiterleitet.
Wo melde ich mich an und erhalte meine Bändchen?
Die Anmeldung erfolgt am Bauwagen. Dort erhält die Gruppe auch ihre Lagernummer gegen 50 € Kaution sowie die Bändchen für die angemeldeten Personen.
Sind kurzfristig Nachmeldungen möglich?
Ja, am Bauwagen können bei der Anmeldung noch Personen nachgemeldet werden. Da dies aber für uns einen Mehraufwand bedeutet und die Möglichkeit leider in der Vergangenheit ausgenutzt wurde erheben wir zusätzlich 5 € pro nachgemeldete Person.
Wo dürfen Fahrzeuge stehen?
Nur auf den ausgewiesenen Aktiven-Parkplätzen. Nach dem Entladen müssen Fahrzeuge sofort von den Lagerflächen entfernt werden.
Gibt es Pflichtdienste?
Ja. Gruppen ab sechs Personen müssen einen Kassen- oder Wachdienst mit zwei Personen übernehmen.
Wo erhalte ich weitere Informationen vor Ort?
Am Vorabend der Veranstaltung findet um 20:00 Uhr eine Lagerbesprechung am Turnierplatz statt. Mindestens ein Vertreter jeder Gruppe muss teilnehmen.
Was gilt für Feuerstellen?
Nur Feuerschalen oder geeignete Feuergefäße mit mindestens 25 cm Abstand zum Boden. Feuerlöscher und Löschmittel sind Pflicht.
Dürfen Hunde mitgebracht werden?
Ja, auf dem gesamten Gelände gilt Leinenpflicht.
Was ist nachts zu beachten?
Ab 0:00 Uhr gilt Nachtruhe. Laute Musik und laute Gespräche sind zu unterlassen.
FAQ für Händler
Wie erfolgt die Anmeldung?
Ausschließlich online über das Anmeldesystem der Ritterspiele.
Welche Abgaben fallen an?
10 % des Gesamtumsatzes („Zehnt“).
Muss mein Sortiment angemeldet werden?
Ja. Es dürfen nur die bei der Anmeldung angegebenen Waren verkauft werden.
Müssen Preise ausgezeichnet sein?
Ja. Alle Waren müssen deutlich mit Preisen versehen sein.
Gibt es Strom und Wasser?
Grundsätzlich nein. Ausnahmen müssen vorab beantragt und genehmigt werden.
Wann müssen die Stände geöffnet sein?
Während der offiziellen Marktzeiten. Die genauen Zeiten stehen in der Terminübersicht.
Darf ich Waffen verkaufen?
Ja, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und besonderer Sicherheitsauflagen.
Benötige ich eine Versicherung?
Ja. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist verpflichtend.
Wie darf der Stand beleuchtet werden?
Nur mit stimmungsgerechter Beleuchtung wie Kerzen, Öllampen oder Laternen.
Wann dürfen Waren angeliefert werden?
Täglich bis spätestens 10:00 Uhr. Danach müssen alle Fahrzeuge das Veranstaltungsgelände verlassen haben.
FAQ für vorführende Handwerker
Wer gilt als vorführender Handwerker?
Wer sein Handwerk über den ganzen Tag aktiv vor Publikum zeigt und überwiegend selbst hergestellte Waren anbietet.
Welche Abgaben fallen an?
Grundsätzlich 10 % des Gesamtumsatzes („Zehnt“). In bestimmten Fällen können Ausnahmen vereinbart werden.
Gibt es Strom und Wasser?
In der Regel nicht. Benötigte Anschlüsse müssen vorher beantragt werden.
Müssen Preise ausgezeichnet sein?
Ja, sofern Waren verkauft werden.
Benötige ich eine Versicherung?
Ja. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist verpflichtend.
Wann dürfen Stände beliefert werden?
Täglich bis 10:00 Uhr.
Wie darf der Stand beleuchtet werden?
Nur mit stimmungsgerechter Beleuchtung wie Kerzen, Öllampen oder Laternen.
Was ist beim Arbeitsschutz zu beachten?
Der Standbetreiber trägt die Verantwortung für die Sicherheit von Besuchern, Teilnehmern und Mitarbeitern.
FAQ für Gastronomiebetriebe
Welche Abgabe fällt an?
15 % des Gesamtumsatzes („Anderthalber Zehnt“) oder eine individuell vereinbarte Standgebühr.
Muss ein Angeld gezahlt werden?
Ja. Nach der Zusage wird ein Angeld von ca. 30 % der erwarteten Abgabe fällig.
Muss mein Angebot genehmigt werden?
Ja. Sämtliche Speisen und Getränke müssen vorab angemeldet und freigegeben werden.
Darf ich meine Getränke selbst einkaufen?
Nein. Getränke sind grundsätzlich über die Veranstaltungspartner zu beziehen.
Gibt es Einschränkungen beim Speisenangebot?
Ja. Frittierte Kartoffelprodukte sind grundsätzlich nicht zugelassen, sofern keine ausdrückliche Genehmigung vorliegt.
Welche Vorgaben gelten für Geschirr?
Es sind nur mittelalterlich wirkende bzw. nachhaltige Materialien wie Holz oder Tongeschirr zu verwenden.
Gibt es Strom und Wasser?
Ja, nach Anmeldung und gegen Gebühr. Alle Anschlüsse und Verbraucher müssen vorher angegeben werden.
Benötige ich eine Versicherung?
Ja. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist verpflichtend.
Was ist zusätzlich zu beachten?
Jugendschutz, Hygienevorschriften, Arbeitsschutz sowie ausreichende Müllbehälter am Stand.
